FAQ

Was mache ich, wenn …

…mein Kind krank ist?

Bitte sagen Sie telefonisch (06341-134411) bis spätestens 07.45 Uhr Bescheid, dass Ihr Kind nicht kommen kann. So machen wir uns keine Sorgen, dass auf dem Schulweg etwas passiert sein könnte.

Ab dem dritten Schultag brauchen wir eine schriftliche Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung.

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur schriftlich über das Hausaufgabenheft für maximal eine Woche möglich.

…ich mein Kind beurlauben lassen möchte oder muss?

1 bis 2 Tage Fehlzeit:
Bei einer länger geplanten Familienfeier oder einem anderen wichtigen Anlass von ein bis zwei Tagen Fehlzeit richten Sie Ihren schriftlichen Antrag bitte an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.

Unmittelbar vor und nach den Schulferien darf Ihr Kind nur bei nachweislich dringenden Fällen beurlaubt werden. Richten Sie Ihren schriftlichen Antrag bitte an die Schulleitung.

längere Fehlzeit:
Bei einer längeren Fehlzeit, z.B. einer genehmigten Mutter-Kind-Kur, geht der schriftliche Antrag mit den Unterlagen, die Sie erhalten haben, an die Schulleitung.