Was mache ich, wenn …
… mein Kind krank ist?
Bitte sagen Sie telefonisch (06341-134411) bis spätestens 07:45 Uhr Bescheid, dass Ihr Kind nicht in die Schule kommen kann. So machen wir uns keine Sorgen, dass auf dem Schulweg etwas passiert sein könnte.
Ab dem dritten Schultag brauchen wir eine schriftliche Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung. Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur schriftlich über das Hausaufgabenheft für maximal eine Woche möglich.
… ich mein Kind beurlauben lassen möchte oder muss?
Bei einer länger geplanten Familienfeier oder einem anderen wichtigen Anlass von ein bis zwei Tagen Fehlzeit richten Sie Ihren schriftlichen Antrag bitte an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.
Bei einer längeren Fehlzeit (ab drei Tagen) geht der schriftliche Antrag an die Schulleitung (Herr Pontius).
Unmittelbar vor oder nach den Schulferien darf Ihr Kind nur in nachweislich dringenden Fällen beurlaubt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bei Bedarf an die Schulleitung.